Bauversicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Baubeteiligte im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen des Bauversicherungsrechts. Bauen bringt immer wieder Gefahren und Risiken mit sich, die während der Bauphase zu Schäden am Bau führen können. Um die Baustelle gegen solche Risiken abzusichern, stehen daher verschiedene Versicherungen zur Verfügung.
Durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse können Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Rohbau, Ausbau und Umbau eines Gebäudes während er Bauzeit zerstört oder beschädigt werden, z. B. durch außergewöhnliche Witterung, Vandalismus, Diebstahl, mangelhafte Ausführung oder Planung, sowie durch Brand- oder Wasserschäden. Die Bauleistungsversicherung ersetzt dem geschädigten Bauherren oder Unternehmer die Kosten, die erforderlich sind, um auf der Baustelle den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.
Darüber hinaus können sich Unternehmen mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen wegen selbstverursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.
Architekten und Ingenieure sind gesetzlich zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, welche die individuellen Risiken aus dieser beruflichen Tätigkeit finanziell absichert.