IT-Recht

Wir beraten Sie bei der Anpassung bzw. Gestaltung von Verträgen im On - und Offlinebereich, sei es auf der Anbieter- oder Anwenderseite. Hierbei spielt zum einen der technische Ablauf eine erhebliche Rolle, zum anderen sind aber auch umfangreiche gesetzliche Anforderungen zu beachten.

Lizenzverträge sehen die Überlassung von Software gegen Zahlung einer einmaligen oder gegen Zahlung einer periodischen Vergütung vor. In beiden Fällen kommen ganz unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Im Bereich der Softwarepflege oder der Hardwarewartung dagegen gibt es kaum anwendbare gesetzliche Bestimmungen. Infolgedessen bedarf es einer detaillierten vertraglichen Regelung.

Genauso beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Internet - Plattform. Hier reichen die Probleme von Domain-Streitigkeiten über die Informationspflichten des Anbieters bis hin zur Haftung wegen der Verlinkung Ihres Angebotes mit fremden Websites. Die rechtlich sichere Gestaltung von Internetdiensten betrifft aber nicht nur die Beziehung zu Ihren Kunden, sondern auch die Verträge mit Ihren Partnern, z. B. Rahmen von Content-Verträgen, Webdesign-Verträgen, Hosting- oder Housing-Verträgen.