Vor dem Erbfall

Das Aufgebaute soll erhalten bleiben und nicht der Erbschaftssteuer oder dem Streit der Erben geopfert werden. Nur Ihr Wille zählt! Wir erstellen ein individuelles Konzept zur Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der Steuerlast.

  • Individuelle Nachfolgeplanung nach Ihren Wünschen 
  • Verminderung der Erbschaftssteuerlast  
  • Absicherung des Partners
  •  Minimierung des Einflusses von Schwiegerkindern oder ehemaligen Partnern
  • Ausschluss potenzieller Erben und Verminderung der Pflichtteilslast

Diese Ziele können wir mit den Mitteln der vorweggenommenen Erbfolge, also Übertragung zu Lebzeiten, der Errichtung eines Testaments oder dem Abschluss eines Erbvertrages erreichen.