Bauverwaltung

Bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens ist der wichtigste Faktor die Zeit. Regelmäßig ist eine Fülle behördlicher Hürden zu nehmen. Durch frühzeitige Beratung und fachanwaltliche Vertretung lassen sich zeit- und kostspielige Rechtsstreitigkeiten in der Regel vermeiden. Nachträgliche behördliche Auflagen oder gar eine Nutzungsuntersagung sind kaum zu erwarten, wenn die zuständigen Ämter bereits bei der Planung eingebunden waren. Um Ihre rechtlichen Spielräume nutzen zu können, ist jedoch eine Verhandlung „auf Augenhöhe“ erforderlich. Nutzen Sie unsere spezielle Rechtskenntnis und jahrelange Erfahrung bei den Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden:

  • Ist das Vorhaben am konkreten Standort planungsrechtlich zulässig?
  • Welche Rechte können die Nachbarn, z. B. bei gewerblicher Nutzung mit angrenzender Wohnnutzung, Ihrem Vorhaben entgegenhalten?
  • Welche Behörden sind zu beteiligen (Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Naturschutz etc.)?
  • Inwieweit legalisieren frühere Nutzungen oder alte Genehmigungen die aktuell geplante Nutzung?
  •  Kann eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid isoliert angegriffen werden, ohne den Bestand der Genehmigung im Übrigen zu gefährden?
  •  Ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (z. B. Sanierungsvertrag, Erschließungsvertrag, städtebaulicher Vertrag) sinnvoll?

Auch wenn es bereits zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (Nutzungsuntersagung, Baustopp, Rückbauverfügung) gekommen ist, lassen sich vielfach Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten vermeiden. Oft genügen Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, verbunden mit der Erwirkung nachträglicher Genehmigungen.